abschiebefähig


Eine Worttrennung gefunden

ab · schie · be ·· hig

Das Wort ab­schie­be­fä­hig besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort ab­schie­be­fä­hig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ab­schie­be­fä­hig" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Adjektiv "abschiebefähig" beschreibt eine Person, die aufgrund bestimmter rechtlicher Bestimmungen oder Voraussetzungen in der Lage ist, abgeschoben zu werden. Es bezieht sich normalerweise auf Personen ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung oder Asylstatus. Die Form des Wortes "abschiebefähig" bleibt unverändert, da es bereits in der Grundform verwendet wird.

Beispielsatz: Die Behörden prüfen, ob der Antragsteller als „abschiebefähig“ eingestuft werden kann.

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