Abschiebegefangene


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · ge · fan · ge · ne

Das Wort Ab­schie­be­ge­fan­ge­ne besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­ge­fan­ge­ne trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­ge­fan­ge­ne" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Abschiebegefangene" beschreibt eine Person, die sich aufgrund einer Abschiebungsmaßnahme in Haft befindet. Hierbei handelt es sich um eine spezifische Form der Inhaftierung von Migranten, deren Aufenthaltserlaubnis in einem Land abgelaufen ist oder deren Asylantrag abgelehnt wurde. Abschiebegefangene werden festgehalten, um ihre ordnungsgemäße Rückführung in ihr Herkunftsland sicherzustellen. Diese Form der Haft dient der Umsetzung von behördlichen Entscheidungen zur Beendigung des Aufenthalts und der Befolgung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Einwanderung und Asyl.

Beispielsatz: Die Abschiebegefangenen warten in der Einrichtung auf die Klärung ihres Aufenthaltsstatus.

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