Abschiebegrund


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · grund

Das Wort Ab­schie­be­grund besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­grund trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­grund" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Abschiebegrund" beschreibt die rechtliche Grundlage oder den Grund, aufgrund dessen eine Person aus einem Land abgeschoben wird. Es handelt sich dabei um eine zusammengesetzte Substantivform, bestehend aus "Abschiebe-" und "-grund". Die Grundform des Wortes ist "Grund". In diesem Zusammenhang wird der Begriff verwendet, um die bestimmten Umstände oder Handlungen zu beschreiben, die dazu führen, dass eine Person nicht länger im Land bleiben kann und zurück in ihr Herkunftsland verschickt wird. Der Abschiebegrund kann beispielsweise ein Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht, eine Straftat oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sein.

Beispielsatz: Der Abschiebegrund für den Asylantrag war nicht ausreichend belegt.

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