Abschiebehaftplätze


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · haft · plät · ze

Das Wort Ab­schie­be­haft­plät­ze besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­haft­plät­ze trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­haft­plät­ze" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abschiebehaftplätze sind Einrichtungen, in denen Personen, die in Deutschland keinen rechtmäßigen Aufenthalt haben, vor ihrer Abschiebung in ihr Herkunftsland festgehalten werden. Der Begriff setzt sich aus "Abschiebehaft" (der Haft, die zur Vorbereitung einer Abschiebung angeordnet wird) und "Plätze" (den jeweiligen Räumlichkeiten) zusammen. Diese Plätze dienen dazu, die betroffenen Personen bis zur Durchführung der Abschiebung sicher unterzubringen. Abschiebehaftplätze unterliegen speziellen rechtlichen Regelungen und sind oft mit Menschenrechtsfragen verbunden, da die Haftbedingungen und die Dauer der Unterbringung kritisch betrachtet werden.

Beispielsatz: Die Zahl der verfügbaren Abschiebehaftplätze wurde aufgrund der steigenden Migrantenzahlen erhöht.

Vorheriger Eintrag: Abschiebehäftlings
Nächster Eintrag: Abschiebehilfe

 

Zufällige Wörter: Arbeitsweg Heimwege nämlicher Ostseesteilküste Verteidigungsversagen