Abschiebekosten


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · kos · ten

Das Wort Ab­schie­be­kos­ten besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­kos­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­kos­ten" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abschiebekosten sind die Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Abschiebung von Personen anfallen. Diese Kosten können sowohl staatliche als auch private Aufwendungen umfassen, die beispielsweise für Transport, rechtliche Maßnahmen, Unterbringung oder sonstige administrative Tätigkeiten benötigt werden. Das Wort setzt sich aus „Abschiebe“, was sich auf die zwangsweise Ausreise einer Person bezieht, und „Kosten“, welches die finanziellen Aufwände bezeichnet, zusammen. Es handelt sich hier um ein zusammengesetztes Substantiv im Plural, das die finanziellen Aspekte eines spezifischen Verwaltungsprozesses thematisiert.

Beispielsatz: Die hohen Abschiebekosten belasten die Staatskasse erheblich.

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