Abschieberecht


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · recht

Das Wort Ab­schie­be­recht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­recht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abschieberecht ist ein zusammengesetztes Substantiv, das sich aus den Wörtern „Abschiebung“ und „Recht“ zusammensetzt. Es bezieht sich auf die gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen, die den Staat ermächtigen, Ausländer gegen ihren Willen aus einem Land zu entfernen. Abschieberecht umfasst sowohl die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Abschiebungen als auch die Schutzmechanismen, die den Betroffenen zur Verfügung stehen, um sich gegen eine Abschiebung zu wehren. Es spielt eine zentrale Rolle in der Asyl- und Migrationspolitik und ist häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen.

Beispielsatz: Das Abschieberecht regelt die Bedingungen, unter denen ausländische Staatsangehörige aus einem Land zurückgeführt werden dürfen.

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