Abschiebeschutz


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · schutz

Das Wort Ab­schie­be­schutz besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­schutz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­schutz" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abschiebeschutz bezeichnet rechtliche Maßnahmen und Regelungen, die verhindern, dass eine Person gegen ihren Willen aus einem Land abgeschoben wird. Dieser Schutz wird in der Regel gewährt, wenn ernsthafte Gefahren im Heimatland drohen, wie Verfolgung, Folter oder andere gravierende Menschenrechtsverletzungen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Abschiebung" (die forcierte Rückführung eines Ausländers in sein Heimatland) und "Schutz" (die Gewährleistung von Sicherheit und Rechte) zusammen. Abschiebeschutz kann vorübergehende oder dauerhafte Aufenthaltsrechte zur Folge haben, abhängig von den individuellen Umständen des Betroffenen.

Beispielsatz: Der Abschiebeschutz ermöglicht es vielen Geflüchteten, vorübergehend in einem sicheren Land zu bleiben.

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