Abschiebestoppregelung


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · stopp · re · ge · lung

Das Wort Ab­schie­be­stopp­re­ge­lung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­stopp­re­ge­lung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­stopp­re­ge­lung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Abschiebestoppregelung bezeichnet eine spezifische Regelung oder Richtlinie, die das vorübergehende Verbot von Abschiebungen gegenüber bestimmten Personengruppen festlegt. Diese Regelung kann zum Beispiel für Asylsuchende in Notlagen, während humanitärer Katastrophen oder für bestimmte Länder erlassen werden, in denen die Sicherheit der Betroffenen gefährdet ist. Der Begriff setzt sich aus „Abschiebestopp“ (ein temporäres Einfrieren von Abschiebemaßnahmen) und „Regelung“ (eine festgelegte Anordnung oder Vorschrift) zusammen. In der Regelung sind die Bedingungen und Zeitrahmen für den Stopp klar definiert, um den Schutz von vulnerablen Gruppen sicherzustellen.

Beispielsatz: Die Abschiebestoppregelung wurde eingeführt, um gefährdete Personen vor einer Rückkehr in unsichere Länder zu schützen.

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