Abschiebeverfügungen


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · ver ·· gun · gen

Das Wort Ab­schie­be­ver­fü­gun­gen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­ver­fü­gun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­ver­fü­gun­gen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abschiebeverfügungen sind formelle Anordnungen, die von Behörden erlassen werden, um die Ausreise von Personen, meist ausländischen Staatsangehörigen, zu regeln. Diese Personen haben in der Regel keinen rechtmäßigen Aufenthaltstitel in einem Land. Der Begriff setzt sich aus „Abschiebung“ (die Handlung, jemandes Aufenthalt zu beenden) und „Verfügung“ (einer offiziellen Entscheidung) zusammen. In der Mehrzahl weist er darauf hin, dass mehrere solcher Anordnungen existieren oder erlassen wurden. Abschiebeverfügungen können rechtlich angefochten werden, was die Möglichkeit eines Verfahrens oder einer Delay-Entscheidung impliziert.

Beispielsatz: Die Abschiebeverfügungen wurden aufgrund der neuen Sicherheitslage mehrfach aktualisiert.

Vorheriger Eintrag: Abschiebeverfügung
Nächster Eintrag: Abschiebeversuch

 

Zufällige Wörter: Aggressionskontrolle fortzupflanzendes Korbes Männerwohnheim zauberhaftestem