Abschiebeversuchen


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · ver · su · chen

Das Wort Ab­schie­be­ver­su­chen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­ver­su­chen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­ver­su­chen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abschiebeversuchen ist die Pluralform von Abschiebeversuch. Ein Abschiebeversuch bezeichnet den Versuch, eine Person, die sich illegal im Land aufhält oder deren Aufenthaltserlaubnis erloschen ist, in ihr Herkunftsland oder einen anderen geeigneten Staat zurückzuführen. Bei einem Abschiebeversuch wird die Person von den Behörden festgenommen und aufgefordert, das Land zu verlassen. Oftmals kommt es bei Abschiebeversuchen zu Widerstand oder Fluchtversuchen seitens der Betroffenen. Die Vollstreckung einer Abschiebung kann mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein und erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden.

Beispielsatz: Die Diskussion über Abschiebeversuche hat in den letzten Jahren stark zugenommen.

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