Abschiebungsandrohungen


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · bungs · an · dro · hun · gen

Das Wort Ab­schie­bungs­an­dro­hun­gen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­bungs­an­dro­hun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­bungs­an­dro­hun­gen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Abschiebungsandrohungen“ ist ein zusammengesetztes Substantiv, gebildet aus den Wörtern „Abschiebung“ und „Androhung“. Es bezeichnet die Drohung, einen Personen, meist aus einem fremden Land, die Verpflichtung zur Ausreise oder Zurückschiebung in ihr Herkunftsland anzudrohen. Solche Androhungen werden häufig im Kontext von Migration und Asylrecht verwendet und sind oft ein Ausdruck von politischen Maßnahmen zur Regulierung von Zuwanderung. In der Gesellschaft können sie Ängste hervorrufen und betroffene Personen in prekäre Situationen bringen.

Beispielsatz: Die Abschiebungsandrohungen gegenüber Flüchtlingen sorgen für große Angst und Unsicherheit in den betroffenen Gemeinschaften.

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