Abschiebungshaftbefehl


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · bungs · haft · be · fehl

Das Wort Ab­schie­bungs­haft­be­fehl besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­bungs­haft­be­fehl trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­bungs­haft­be­fehl" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Abschiebungshaftbefehl ist eine behördliche Anordnung, die Personen betrifft, die abgeschoben werden sollen. Es handelt sich dabei um einen Haftbefehl, der von den zuständigen Behörden ausgestellt wird, um sicherzustellen, dass die betreffende Person während des Abschiebeverfahrens in Haft bleibt. Der Abschiebungshaftbefehl erlaubt es den Behörden, die Person für einen festgelegten Zeitraum in Gewahrsam zu nehmen, um ihre Abschiebung zu ermöglichen. Diese Maßnahme wird eingesetzt, wenn die Person sich weigert, freiwillig das Land zu verlassen oder wenn Rückführungsmaßnahmen aufgrund eines erhöhten Flucht- oder Missbrauchsrisikos erforderlich sind.

Beispielsatz: Der Richter erließ einen Abschiebungshaftbefehl gegen den abgelehnten Asylbewerber.

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