Abschiebungsverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · bungs · ver · fah · ren

Das Wort Ab­schie­bungs­ver­fah­ren besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­bungs­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­bungs­ver­fah­ren" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Abschiebungsverfahren" setzt sich aus den Bestandteilen "Abschiebung" und "Verfahren" zusammen. "Abschiebung" bezeichnet die Zwangsweise Ausweisung oder Rückführung von ausländischen Personen, während "Verfahren" einen geregelten Ablauf oder eine Abfolge von Maßnahmen beschreibt. Das Abschiebungsverfahren ist somit der rechtliche Prozess, der die Modalitäten und Kriterien für die Rückführung einer Person in ihr Heimatland festlegt. Es beinhaltet rechtliche Prüfschritte, Anhörungen und gegebenenfalls auch Rechtsmittel, die die betroffene Person anstrengen kann, um die Rückführung zu verhindern oder anzufechten.

Beispielsatz: Das Abschiebungsverfahren wurde eingeleitet, nachdem alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft waren.

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