Abschiebungsverfügungen


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · bungs · ver ·· gun · gen

Das Wort Ab­schie­bungs­ver­fü­gun­gen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­bungs­ver­fü­gun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­bungs­ver­fü­gun­gen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abschiebungsverfügungen sind amtliche Anordnungen, die die Ausweisung oder Abschiebung von Ausländerinnen und Ausländern aus einem Landregeln. Die Grundlage für solche Verfügungen kann auf rechtlichen Bestimmungen basieren, die die Einreise oder den Aufenthalt im jeweiligen Land betreffen. Der Begriff besteht aus "Abschiebung" (ihn fortschicken oder aus einem Land entfernen) und "Verfügung" (eine offizielle Entscheidung oder Anordnung). Die Form ist Plural, was darauf hinweist, dass es mehrere solcher Anordnungen geben kann, die in verschiedenen Einzelfällen erlassen wurden.

Beispielsatz: Die Behörde stellte mehrere Abschiebungsverfügungen aus, um die rechtlichen Schritte zur Rückführung der Migranten einzuleiten.

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