abschlägig


Eine Worttrennung gefunden

ab · schlä · gig

Das Wort ab­schlä­gig besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort ab­schlä­gig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ab­schlä­gig" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "abschlägig" bedeutet, dass ein Antrag oder eine Bitte negativ oder ablehnend beantwortet wird. Es ist die Adjektivform des Wortes "Abschlag". Als Grundform wird "abschlagen" verwendet, was so viel bedeutet wie etwas ablehnen oder zurückweisen. "Abschlägig" wird verwendet, um auszudrücken, dass eine Anfrage nicht genehmigt oder eine Bitte abgelehnt wurde.

Beispielsatz: Der Antrag auf Fristverlängerung wurde abschlägig beschieden.

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