abschlägige


Eine Worttrennung gefunden

ab · schlä · gi · ge

Das Wort ab­schlä­gi­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort ab­schlä­gi­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ab­schlä­gi­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bei dem Wort "abschlägige" handelt es sich um ein Adjektiv, das die Ablehnung oder das negative Ergebnis einer Entscheidung oder eines Vorschlags ausdrückt. Es wird häufig in Kombination mit Substantiven wie z.B. "Antwort", "Entscheidung" oder "Bescheid" verwendet, um eine negative oder ungünstige Entscheidung oder Stellungnahme darzustellen. Das Wort wird in der Grundform nicht verwendet. Eine mögliche formale Veränderung wäre die Steigerungsform "abschlägiger" für männliche und sächliche Substantive, z.B. "eine noch abschlägigere Reaktion".

Beispielsatz: Der Antrag wurde abschlägig beschieden, da die erforderlichen Unterlagen fehlten.

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