Absichtserklärungen


Eine Worttrennung gefunden

Ab · sichts · er · klä · run · gen

Das Wort Ab­sichts­er­klä­run­gen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­sichts­er­klä­run­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­sichts­er­klä­run­gen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Absichtserklärungen sind Dokumente oder mündliche Bekundungen, die die Absicht einer oder mehrerer Parteien festhalten, bestimmte Handlungen jenseits eines verbindlichen Vertrags durchzuführen. Sie dienen oft als Grundlage für zukünftige Verhandlungen oder Vereinbarungen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Absicht" (die beabsichtigte Handlung oder Ziel) und "Erklärung" (die Mitteilung oder Darstellung einer Idee) zusammen. Die Pluralform "Absichtserklärungen" zeigt an, dass es sich um mehrere solcher Erklärungen handelt. Sie sind häufig im geschäftlichen und rechtlichen Kontext anzutreffen.

Beispielsatz: Die Parteien unterzeichneten mehrere Absichtserklärungen, um ihre Zusammenarbeit zu besiegeln.

Vorheriger Eintrag: Absichtserklärung
Nächster Eintrag: absichtslos

 

Zufällige Wörter: Diskurse meldest typographisch unkollegialem zerknitterter