Abwehrmöglichkeit


Eine Worttrennung gefunden

Ab · wehr · mög · lich · keit

Das Wort Ab­wehr­mög­lich­keit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­wehr­mög­lich­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­wehr­mög­lich­keit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Abwehrmöglichkeit“ bezeichnet die Option oder Fähigkeit, sich gegen etwas zu verteidigen oder Widerstand zu leisten. Der Begriff setzt sich aus „Abwehr“, was das Entgegenwirken oder Verteidigen gegen eine Bedrohung impliziert, und „Möglichkeit“, was die Verfügbarkeit oder die Wahrscheinlichkeitsform eines Handlungsspielraums ausdrückt, zusammen. In rechtlichen Kontexten kann dies beispielsweise eine Strategie zur Verteidigung gegen Ansprüche oder Angriffe beschreiben. In einem allgemeinen Sinne beschreibt es also die Chancen, sich vor unerwünschten Einwirkungen zu schützen oder diese abzuwenden.

Beispielsatz: Die Abwehrmöglichkeit gegen den Angriff wurde durch strategische Planung deutlich verbessert.

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