Abänderungsbegehren


Eine Worttrennung gefunden

Ab · än · de · rungs · be · geh · ren

Das Wort Ab­än­de­rungs­be­geh­ren besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­än­de­rungs­be­geh­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­än­de­rungs­be­geh­ren" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Abänderungsbegehren“ setzt sich aus den Elementen „Abänderung“ und „Begehren“ zusammen. „Abänderung“ bezeichnet die Änderung oder Modifikation eines bestehenden Rechtsverhältnisses oder Vertrages, während „Begehren“ den Wunsch oder Antrag beschreibt, etwas zu erreichen oder zu verlangen. Damit bezieht sich „Abänderungsbegehren“ auf einen formellen Antrag, der darauf abzielt, eine bestehende Regelung zu ändern. Dieser Begriff wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, etwa in Gerichtsverfahren oder Vertragsverhandlungen, wo eine Partei eine Anpassung oder Abänderung der vereinbarten Bedingungen beantragt.

Beispielsatz: Das Abänderungsbegehren wurde vom Anwalt eingereicht, um die Vertragsbedingungen zu ändern.

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