Advokatur


Eine Worttrennung gefunden

Ad · vo · ka · tur

Das Wort Ad­vo­ka­tur besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ad­vo­ka­tur trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ad­vo­ka­tur" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Advokatur bezeichnet den Beruf oder die Tätigkeit von Anwälten und Rechtsanwältinnen, die juristische Beratung und Vertretung anbieten. Sie umfasst das gesamte Spektrum rechtlicher Dienstleistungen, von der Prozessvertretung vor Gericht bis zur außergerichtlichen Rechtsberatung. Die Begrifflichkeit wird oft in einem spezifischen Kontext verwendet, in dem die rechtliche Verteidigung und Unterstützung von Mandanten im Vordergrund steht. Die Advokatur ist ein zentraler Bestandteil des Rechtssystems und trägt zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit bei.

Beispielsatz: Die Advokatur spielt eine entscheidende Rolle im Rechtssystem, indem sie die Interessen der Mandanten vertritt.

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