Akkreditivübertragung


Eine Worttrennung gefunden

Ak · kre · di · tiv · über · tra · gung

Das Wort Ak­kre­di­tiv­über­tra­gung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ak­kre­di­tiv­über­tra­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ak­kre­di­tiv­über­tra­gung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Akkreditivübertragung bezeichnet den Prozess, bei dem ein Akkreditiv, also ein Zahlungsversprechen einer Bank zugunsten eines Verkäufers, auf einen anderen Begünstigten übertragen wird. Dies geschieht häufig im internationalen Handel, um die Zahlungsrisiken zu reduzieren. Der ursprüngliche Begünstigte, meist der Verkäufer, kann das Akkreditiv an einen Dritten weitergeben, etwa zur Finanzierung oder zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen. Die Übertragung erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Vereinbarung, die die Bedingungen und den neuen Begünstigten festlegt. Das Wort setzt sich zusammen aus "Akkreditiv" und "Übertragung".

Beispielsatz: Die Akkreditivübertragung ermöglicht es, dass die Rechte aus einem Akkreditiv an einen anderen Begünstigten weitergegeben werden können.

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