Aktennachlaß


Eine Worttrennung gefunden

Ak · ten · nach · laß

Das Wort Ak­ten­nach­laß besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ak­ten­nach­laß trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ak­ten­nach­laß" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Aktennachlass" bezeichnet eine Sammlung von Schriftstücken und Unterlagen, die eine Person oder Institution im Laufe ihres Lebens oder ihrer Tätigkeit angehäuft hat. Der Nachlass umfasst meist Dokumente wie Korrespondenz, Verträge, Rechnungen oder persönliche Notizen. Dabei handelt es sich um das Substantiv in seiner Grundform. Der "Aktennachlass" kann sowohl von Privatpersonen (z.B. Schriftstellern, Wissenschaftlern) als auch von Institutionen (z.B. Archiven, Unternehmen) aufbewahrt und verwaltet werden. Er ist eine wertvolle Quelle für historische, rechtliche oder persönliche Forschungen.

Beispielsatz: Der Aktennachlass der ehemaligen Bibliothek wurde im Stadtarchiv aufbewahrt.

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