Aktennachlässen


Eine Worttrennung gefunden

Ak · ten · nach · läs · sen

Das Wort Ak­ten­nach­läs­sen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ak­ten­nach­läs­sen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ak­ten­nach­läs­sen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Aktennachlässen“ ist der Plural des Substantivs „Aktennachlass“. Es bezeichnet die Übertragung oder den Zugang zu Unterlagen und Dokumenten, die aus einem bestimmten Anlass oder von einer bestimmten Person stammen. Oft wird der Begriff im rechtlichen, historischen oder administrative Kontext verwendet, um die Sammlung von Dokumenten zu beschreiben, die bei der Abwicklung einer Nachlasssituation entstehen. Ein typischer Aktennachlass kann beispielsweise die relevanten Unterlagen eines verstorbenen Erblassers umfassen, die für die Erbschaftsverwaltung oder für rechtliche Angelegenheiten erforderlich sind.

Beispielsatz: Die Archivarin durchsuchte die Aktennachlässe, um wichtige Dokumente für die Forschungsarbeit zu finden.

Vorheriger Eintrag: Aktennachlässe
Nächster Eintrag: Aktennachlasses

 

Zufällige Wörter: abtötetest curryfarbenes echte Flintenläufen qualvollstem