Aktenzeichens


Eine Worttrennung gefunden

Ak · ten · zei · chens

Das Wort Ak­ten­zei­chens besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ak­ten­zei­chens trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ak­ten­zei­chens" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Aktenzeichens" ist die Genitivform von "Aktenzeichen". Es handelt sich um eine Kombination aus den Substantiven "Akten" und "Zeichen". Ein Aktenzeichen ist eine eindeutige Kennzeichnung oder Nummerierung einer Akte oder eines Falles zur Identifikation und Zuordnung. Es wird in der Regel von Behörden, Gerichten oder anderen Institutionen vergeben, um eine schnelle und eindeutige Wiedererkennung und Auffindbarkeit zu gewährleisten. Das Aktenzeichen kann aus Buchstaben, Zahlen oder einer Kombination von beidem bestehen. Es dient der Organisation und Archivierung von Unterlagen in Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten.

Beispielsatz: Das Aktenzeichen des Falls wird in der nächsten Gerichtsverhandlung vorgelesen.

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