Aktieninhaberin


Eine Worttrennung gefunden

Ak · ti · en · in · ha · be · rin

Das Wort Ak­ti­en­in­ha­be­rin besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ak­ti­en­in­ha­be­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ak­ti­en­in­ha­be­rin" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Aktieninhaberin ist die weibliche Form von Aktieninhaber und bezeichnet eine Person, die Aktien eines Unternehmens besitzt. Aktien sind Anteile an einer Gesellschaft, die dem Inhaber bestimmte Rechte, wie beispielsweise das Stimmrecht auf Hauptversammlungen und das Recht auf Dividendenzahlungen, gewähren. Die Aktieninhaberin hat somit eine finanzielle Beteiligung am Unternehmen und kann durch ihre Anteile am wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens partizipieren. Das Wort setzt sich aus „Aktien“ (Anteile) und „Inhaber“ (Besitzer) zusammen.

Beispielsatz: Die Aktieninhaberin entschied sich, ihre Anteile langfristig zu halten.

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