Aktionärin


Eine Worttrennung gefunden

Ak · tio ·· rin

Das Wort Ak­tio­nä­rin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ak­tio­nä­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ak­tio­nä­rin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Aktionärin ist eine weibliche Person, die Aktien eines Unternehmens besitzt. Als Aktionärin hat sie Anteile an dem Unternehmen erworben und damit einen gewissen Teil des Unternehmens und dessen Gewinne. Eine Aktionärin hat daher auch gewisse Rechte, wie beispielsweise das Recht auf Informationen über das Unternehmen und das Recht auf eine Gewinnausschüttung. Die Form "Aktionärin" ist die weibliche Form des Substantivs "Aktionär".

Beispielsatz: Die Aktionärin nimmt an der Hauptversammlung teil, um über wichtige Entscheidungen abzustimmen.

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