Eine Worttrennung gefunden
Das Wort Aktionärin besteht aus 4 Silben.
Wieso sollte man das Wort Aktionärin trennen? Wörter werden hauptsächlich aus ökonomischen also Platzsparenden Gründen getrennt dazu stehen uns bei "Aktionärin" 3 Trennstellen zur Verfügung. Ein anderer Grund sind ästhetische Gründe wie etwa eine Seite mit Hilfe des Blocksatzes möglichst gleichmäßig zu füllen.
Eine Aktionärin ist eine weibliche Person, die Aktien eines Unternehmens besitzt. Als Aktionärin hat sie Anteile an dem Unternehmen erworben und damit einen gewissen Teil des Unternehmens und dessen Gewinne. Eine Aktionärin hat daher auch gewisse Rechte, wie beispielsweise das Recht auf Informationen über das Unternehmen und das Recht auf eine Gewinnausschüttung. Die Form "Aktionärin" ist die weibliche Form des Substantivs "Aktionär".
Beispielsatz: Die Aktionärin nimmt an der Hauptversammlung teil, um über wichtige Entscheidungen abzustimmen.
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