Alleinbeauftragter


Eine Worttrennung gefunden

Al · lein · be · auf · trag · ter

Das Wort Al­lein­be­auf­trag­ter besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Al­lein­be­auf­trag­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Al­lein­be­auf­trag­ter" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Alleinbeauftragter" bezeichnet eine Person, die allein, also ohne Mitwirkung anderer, die Befugnis hat, bestimmte Aufgaben oder Verpflichtungen zu übernehmen. Diese Rolle kommt häufig in geschäftlichen oder rechtlichen Kontexten vor, beispielsweise bei der Vertretung eines Unternehmens oder der Durchführung von Verträgen. Die Form "Alleinbeauftragter" setzt sich aus dem Adjektiv "allein" und dem Substantiv "Beauftragter" zusammen, was die Exklusivität der Beauftragung unterstreicht.

Beispielsatz: Der Alleinbeauftragter trifft alle wichtigen Entscheidungen für das Unternehmen.

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