Alleineigentümer


Eine Worttrennung gefunden

Al · lein · ei · gen ·· mer

Das Wort Al­lein­ei­gen­tü­mer besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Al­lein­ei­gen­tü­mer trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Al­lein­ei­gen­tü­mer" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Alleineigentümer ist ein Nominalkompositum aus den Wörtern "allein" und "Eigentümer" und beschreibt eine Person oder eine Rechtsform, die das alleinige Eigentum an einem bestimmten Gegenstand oder einer Immobilie besitzt. Der Alleineigentümer hat das alleinige Nutzungsrecht und kann über den Besitz frei verfügen, ohne dass andere Personen oder juristische Personen Ansprüche darauf geltend machen können. In der grundlegenden Form lautet das Wort "Eigentümer", wobei der Zusatz "allein" die Besonderheit betont.

Beispielsatz: Der Alleineigentümer des Grundstücks plant, darauf ein neues Wohnhaus zu bauen.

Vorheriger Eintrag: alleine
Nächster Eintrag: Alleinentscheidung

 

Zufällige Wörter: geendigter Greueltaten Scheuertüchern stäubender surrealistischer