Alleingeschäftsführer


Eine Worttrennung gefunden

Al · lein · ge · schäfts · füh · rer

Das Wort Al­lein­ge­schäfts­füh­rer besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Al­lein­ge­schäfts­füh­rer trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Al­lein­ge­schäfts­füh­rer" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Alleingeschäftsführer" bezeichnet eine Person, die allein die Geschäftsführung eines Unternehmens übernimmt und somit alleinige Entscheidungsbefugnis besitzt. Diese Position ist eine spezielle Form des Geschäftsführers, bei der keine weiteren Geschäftsführer an der Leitung des Unternehmens beteiligt sind. Der Alleingeschäftsführer trägt die volle Verantwortung für die betrieblichen Abläufe und die Vertretung des Unternehmens nach außen. Die Verwendung der Form „Alleingeschäftsführer“ hebt hervor, dass es sich um eine Einzelperson handelt, die in dieser Funktion handelt, im Gegensatz zu einem gemeinsamen Geschäftsführer oder einem Kollegialgremium.

Beispielsatz: Der Alleingeschäftsführer trifft alle wichtigen Entscheidungen für das Unternehmen.

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