Allzuständigkeit


Eine Worttrennung gefunden

All · zu · stän · dig · keit

Das Wort All­zu­stän­dig­keit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort All­zu­stän­dig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "All­zu­stän­dig­keit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Allzuständigkeit bezeichnet die Eigenschaft oder Fähigkeit, für alle Bereiche oder Aufgaben zuständig zu sein. Dabei handelt es sich um ein Substantiv, das aus den Bestandteilen "all" und "Zuständigkeit" gebildet wurde. Mit dieser Bezeichnung wird ausgedrückt, dass eine Person oder Institution über umfassende Verantwortung und Befugnisse verfügt und in verschiedenen Bereichen handlungsfähig ist. Die Allzuständigkeit kann sowohl positiv als auch negativ betrachtet werden, da sie einerseits eine hohe Flexibilität und Effizienz ermöglichen kann, andererseits aber auch zu Überforderung führen kann.

Beispielsatz: Die Allzuständigkeit des neuen Gremiums ermöglicht eine effiziente Bearbeitung aller anfallenden Angelegenheiten.

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