Altgesellschafter


Eine Worttrennung gefunden

Alt · ge · sell · schaf · ter

Das Wort Alt­ge­sell­schaf­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Alt­ge­sell­schaf­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Alt­ge­sell­schaf­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Altgesellschafter ist eine Person, die vorher Gesellschafter einer Firma war, aber nicht mehr aktiv an deren Geschäftstätigkeiten beteiligt ist. Es handelt sich um eine Substantivzusammensetzung aus den Wörtern "alt" und "Gesellschafter". Der Begriff "alt" bezieht sich hier auf eine vergangene oder frühere Zeit und bezeichnet somit den vorherigen Status der Person als Gesellschafter. Diese Form des Gesellschafters kann aufgrund verschiedener Gründe entstanden sein, wie zum Beispiel dem Verkauf der Beteiligung oder dem Ausscheiden aufgrund einer Vertragsklausel.

Beispielsatz: Der Altgesellschafter brachte wertvolle Erfahrungen in die neue Unternehmensstrategie ein.

Vorheriger Eintrag: Altgesellen
Nächster Eintrag: altgewohnt

 

Zufällige Wörter: Ausgabenverpflichtung beredtes publiken Übergehäuse