Amtsanmassung


Eine Worttrennung gefunden

Amts · an · mas · sung

Das Wort Amts­an­mas­sung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­an­mas­sung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­an­mas­sung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Amtsanmaßung bezeichnet das unbefugte Ausüben von hoheitlichen Aufgaben oder Funktionen, die einer bestimmten Person oder Behörde vorbehalten sind. Dies geschieht, wenn jemand ohne gesetzliche Grundlage oder Erlaubnis im Namen einer Behörde handelt oder sich als Amtsträger ausgibt. Oft wird Amtsanmaßung als straftatbestandlich angesehen, da sie das Vertrauen in öffentliche Institutionen untergräbt. Das Wort setzt sich aus den Bestandteilen "Amt" (eine offizielle Funktion) und "Anmaßung" (das ungebührliche oder unrechtmäßige Einnehmen einer Position) zusammen und beschreibt somit eine illegitime Inanspruchnahme amtlicher Autorität.

Beispielsatz: Die unrechtmäßige Amtsanmassung eines Beamten führte zu einem Vertrauensverlust in die Verwaltung.

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