Amtsführung


Eine Worttrennung gefunden

Amts · füh · rung

Das Wort Amts­füh­rung besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­füh­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­füh­rung" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Amtsführung bezeichnet die Ausübung und Organisation von Aufgaben, die mit einem bestimmten Amt verbunden sind. Es handelt sich um die Verantwortung und die Durchführung von Tätigkeiten, die in einem offiziellen oder öffentlichen Kontext anfallen. Die Wortform ist ein Substantiv, das sich aus den Begriffen „Amt“ und „Führung“ zusammensetzt. „Amt“ verweist auf eine offizielle Position oder Funktion, während „Führung“ auf die Leitung oder Steuerung hinweist. Amtsführung umfasst somit sowohl die administrativen als auch die organisatorischen Aspekte der Amtsausübung.

Beispielsatz: Die Amtsführung erfordert ein hohes Maß an Verantwortung und Integrität.

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