Amtsgerichtsgefängnissen


Eine Worttrennung gefunden

Amts · ge · richts · ge · fäng · nis · sen

Das Wort Amts­ge­richts­ge­fäng­nis­sen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­ge­richts­ge­fäng­nis­sen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­ge­richts­ge­fäng­nis­sen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Amtsgerichtsgefängnissen“ ist die Pluralform des Substantivs „Amtsgerichtsgefängnis“. Es setzt sich aus mehreren Teilen zusammen: „Amtsgericht“ bezieht sich auf eine niedrigere Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit, während „Gefängnis“ eine Einrichtung ist, in der Menschen inhaftiert werden. Die Endung „-s“ zeigt den Genitiv Plural an, was darauf hinweist, dass es sich um mehrere Gefängnisse handelt, die mit Amtsgerichten verbunden sind. In diesem Kontext könnten Amtsgerichtsgefängnisse Haftstätten für Verurteilte sein, die von Amtsgerichten verurteilt wurden, oft für kürzere Zeiträume oder geringere Delikte.

Beispielsatz: In den Amtsgerichtsgefängnissen werden oft kleine Straftaten vor Gericht verhandelt.

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