Amtsinhabers


Eine Worttrennung gefunden

Amts · in · ha · bers

Das Wort Amts­in­ha­bers besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­in­ha­bers trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­in­ha­bers" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Amtsinhaber“ bezeichnet eine Person, die ein bestimmtes Amt innehat. Hier handelt es sich um die genitive Form (Amtsinhabers) des Substantivs. Der Amtsinhaber ist somit derjenige, der mit bestimmten Rechten und Pflichten ausgestattet ist und eine offizielle Funktion bekleidet, beispielsweise in politischen, juristischen oder administrativen Kontexten. Der Begriff impliziert Verantwortung und die Ausübung von Befugnissen, die mit dem jeweiligen Amt verbunden sind.

Beispielsatz: Der Amtsinhaber wird zur nächsten Sitzung der Gemeinderatsversammlung eingeladen.

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