Amtspflichtverletzung


Eine Worttrennung gefunden

Amts · pflicht · ver · let · zung

Das Wort Amts­pflicht­ver­let­zung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­pflicht­ver­let­zung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­pflicht­ver­let­zung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Amtspflichtverletzung bezeichnet das Versagen einer Person in der Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben und Verantwortungen, insbesondere wenn es zu einem Schaden für die Allgemeinheit oder Einzelpersonen führt. Dabei handelt es sich um eine Kompositbildung aus den Wörtern "Amt" und "Pflichtverletzung". Das Wort "Amt" deutet auf eine offizielle Position oder Funktion hin, während "Pflichtverletzung" das Nichteinhalten oder Vernachlässigen von Verpflichtungen beschreibt. Amtspflichtverletzungen können strafrechtliche, disziplinarische oder zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Beispielsatz: Die Amtspflichtverletzung des Beamten führte zu ernsthaften Konsequenzen für die betroffenen Bürger.

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