Amtssprache


Eine Worttrennung gefunden

Amts · spra · che

Das Wort Amts­spra­che besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­spra­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­spra­che" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Amtssprache“ bezeichnet eine Sprache, die in offiziellen Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten eines Landes oder einer Region verwendet wird. Sie ist oft in Gesetzen, Dokumenten und bei offiziellen Anlässen vorgeschrieben. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Amt“ (eine offizielle Stelle oder Behörde) und „Sprache“ zusammen. In vielen Ländern gibt es eine oder mehrere Amtssprachen, die je nach ethnischer und sprachlicher Vielfalt der Bevölkerung variieren können. Die Verwendung einer Amtssprache gewährleistet, dass alle Bürger die offiziellen Informationsquellen verstehen können.

Beispielsatz: In der Schweiz sind sowohl Deutsch als auch Französisch Amtssprachen.

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