Eine Worttrennung gefunden
Das Wort Amtsträgereigenschaft besteht aus 6 Silben.
Wieso sollte man das Wort Amtsträgereigenschaft trennen? Wörter werden hauptsächlich aus ökonomischen also Platzsparenden Gründen getrennt dazu stehen uns bei "Amtsträgereigenschaft" 5 Trennstellen zur Verfügung. Ein anderer Grund sind ästhetische Gründe wie etwa eine Seite mit Hilfe des Blocksatzes möglichst gleichmäßig zu füllen.
Amtsträgereigenschaft beschreibt die Eigenschaft oder das Merkmal einer Person, die ein Amt oder eine offizielle Position innehat. Das Wort setzt sich aus „Amt“ (eine offizielle Position oder Aufgabe), „Trägerschaft“ (die Haltung oder Verantwortung für etwas) und der Endung „-eigenschaft“ (Merkmal oder Eigenschaft) zusammen. Es bezieht sich auf die Verantwortung und die Rechte, die mit der Ausübung eines Amtes verbunden sind. Diese Eigenschaft ist besonders relevant im rechtlichen und verwaltungstechnischen Kontext und betrifft oftmals öffentliche Dienststellen oder Institutionen.
Beispielsatz: Die Amtsträgereigenschaft der Beamten verpflichtet sie, ihre Aufgaben gewissenhaft und im Einklang mit dem Gesetz zu erfüllen.
Zufällige Wörter: Abrüstungsliste furchtbarsten Rentenpläne Unterlage Urlaubsfotos