Amtsvorgängerin


Eine Worttrennung gefunden

Amts · vor · gän · ge · rin

Das Wort Amts­vor­gän­ge­rin besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­vor­gän­ge­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­vor­gän­ge­rin" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Amtsvorgängerin“ bezeichnet eine Frau, die zuvor ein bestimmtes Amt oder eine Position bekleidete, bevor die aktuelle Amtsinhaberin ihr nachfolgte. Der Begriff setzt sich aus „Amt“ (eine offizielle Position oder Funktion) und „Vorgängerin“ (die weibliche Form von Vorgänger, was jemanden beschreibt, der vor einer anderen Person in einer Rolle tätig war) zusammen. Die Endung „-in“ zeigt an, dass es sich um die weibliche Form handelt. Damit wird deutlich, dass die Person in der Vergangenheit eine leitende oder verantwortliche Rolle innehatte und nun von einer Nachfolgerin abgelöst wurde.

Beispielsatz: Die neue Bürgermeisterin hat viel von ihrer Amtsvorgängerin gelernt.

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