Amtsvormundschaft


Eine Worttrennung gefunden

Amts · vor · mund · schaft

Das Wort Amts­vor­mund­schaft besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­vor­mund­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­vor­mund­schaft" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Amtsvormundschaft bezeichnet die gesetzliche Vertretung und Sorge für minderjährige Kinder, wenn deren Eltern verstorben sind oder anderweitig dazu nicht in der Lage sind. Diese Form der Vormundschaft wird durch das zuständige Amtsgericht eingesetzt und kann entweder von einer Einzelperson oder von einem Vormundschaftsverein übernommen werden. Die Amtsvormundschaft hat das Ziel, das Wohl des Kindes sicherzustellen und dessen rechtliche und finanzielle Angelegenheiten zu regeln.

Beispielsatz: Die Amtsvormundschaft wurde eingerichtet, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten.

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