Anfechtung


Eine Worttrennung gefunden

An · fech · tung

Das Wort An­fech­tung besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­fech­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­fech­tung" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Anfechtung ist ein rechtlicher Begriff, der den formellen Rechtsakt der Anfechtung, also das Anfechten einer rechtlichen Regelung oder einer vertraglichen Vereinbarung, bezeichnet. Dabei wird die Gültigkeit oder Rechtswirksamkeit des bestehenden Rechtsakts durch eine betroffene Partei infrage gestellt. Die Anfechtung kann auf verschiedenen rechtlichen Gründen basieren, z.B. auf der Täuschung oder Irrtum einer Partei bei Vertragsschluss. Ziel der Anfechtung ist es, den Rechtsakt rückwirkend für unwirksam zu erklären.

Beispielsatz: Die Anfechtung des Vertrags erfolgte aufgrund unzureichender Informationen.

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