Anklagebehörden


Eine Worttrennung gefunden

An · kla · ge · be · hör · den

Das Wort An­kla­ge­be­hör­den besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­kla­ge­be­hör­den trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­kla­ge­be­hör­den" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Anklagebehörden“ bezeichnet Organisationen oder Institutionen, die für die Erhebung von Anklagen in Strafverfahren zuständig sind. In Deutschland sind dies insbesondere die Staatsanwaltschaften, die unabhängig arbeiten und die Aufgabe haben, Straftaten zu verfolgen sowie die öffentlichen Interessen zu vertreten. Der Begriff ist im Plural und leitet sich von „Anklagebehörde“ ab, was eine einzelne Institution beschreibt. Anklagebehörden spielen eine zentrale Rolle im Strafjustizsystem, indem sie Beweise sammeln und die rechtlichen Schritte einleiten, um gegen mutmaßliche Täter vorzugehen.

Beispielsatz: Die Anklagebehörden sind dafür verantwortlich, Straftaten zu verfolgen und vor Gericht zu bringen.

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