Anklagebänken


Eine Worttrennung gefunden

An · kla · ge · bän · ken

Das Wort An­kla­ge­bän­ken besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­kla­ge­bän­ken trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­kla­ge­bän­ken" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Anklagebänken“ ist die Pluralform des Substantivs „Anklagebank“. Eine Anklagebank bezeichnet im rechtlichen Kontext die Sitzgelegenheit, auf der Angeklagte während eines Prozesses im Gerichtssaal Platz nehmen. Diese speziellen Bänke unterstreichen die Ernsthaftigkeit der Verhandlung und sind oft in den Gerichtssälen sichtbar. Das Wort „Anklage“ bezieht sich auf den Vorwurf einer Straftat, während „Bank“ im Sinne von Sitzgelegenheit verwendet wird. Hier verbindet sich die rechtliche und räumliche Dimension des Gerichtswesens. Die Pluralform deutet darauf hin, dass es mehrere solcher Sitzgelegenheiten in einem oder mehreren Gerichtssälen gibt.

Beispielsatz: Die Anklagebänke im Gerichtssaal waren mit gespannter Erwartung gefüllt.

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