Anklagevertreterinnen


Eine Worttrennung gefunden

An · kla · ge · ver · tre · te · rin · nen

Das Wort An­kla­ge­ver­tre­te­rin­nen besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­kla­ge­ver­tre­te­rin­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­kla­ge­ver­tre­te­rin­nen" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Anklagevertreterinnen“ setzt sich aus „Anklagevertreter“ und der weiblichen Pluralform „-innen“ zusammen. Anklagevertreter sind Juristen, die die Anklage in einem Strafverfahren vertreten. Sie sind oft Staatsanwälte und haben die Aufgabe, Beweise zu präsentieren und die rechtlichen Argumente für die Anklage darzulegen. Mit der Endung „-innen“ wird die Weiblichkeit in der Bezeichnung betont, was auf eine Gruppe von weiblichen Anklagevertretern hinweist. Das Wort beschreibt somit eine spezifische Berufsgruppe innerhalb der Justiz, die für die Verfolgung von Straftaten zuständig ist.

Beispielsatz: Die Anklagevertreterinnen präsentierten ihre Beweise überzeugend vor dem Gericht.

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