Anklagevertretung


Eine Worttrennung gefunden

An · kla · ge · ver · tre · tung

Das Wort An­kla­ge­ver­tre­tung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­kla­ge­ver­tre­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­kla­ge­ver­tre­tung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Anklagevertretung ist ein zusammengesetztes Substantiv aus den Wörtern „Anklage“ und „Vertretung“. Es bezeichnet die Institution oder Person, die im Rahmen eines Strafverfahrens die Anklage vertritt, typischerweise der Staatsanwalt oder eine ähnliche Behörde. Diese Person ist verantwortlich für die Durchführung der Anklage und die Verfolgung von Straftaten im Namen des Staates. Die Anklagevertretung spielt eine zentrale Rolle im Justizsystem, indem sie dafür sorgt, dass Straftaten verfolgt werden und die Rechte der Gesellschaft gewahrt bleiben.

Beispielsatz: Die Anklagevertretung legte überzeugende Beweise vor, um die Schuld des Angeklagten zu beweisen.

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