Anklägerinnen


Eine Worttrennung gefunden

An · klä · ge · rin · nen

Das Wort An­klä­ge­rin­nen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­klä­ge­rin­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­klä­ge­rin­nen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Anklägerinnen“ ist die feminine Pluralform von „Ankläger“, was Personen bezeichnet, die in einem rechtlichen Kontext eine Anklage gegen jemanden erheben. Anklägerinnen sind demnach weibliche Personen, die in einem Verfahren die Rolle des Anklägers übernehmen, oft in strafrechtlichen Verfahren, in denen sie die Beweise und Argumente präsentieren, um die Schuld einer angeklagten Person zu beweisen. In diesem Zusammenhang sind sie wichtige Akteure, die dazu beitragen, die Rechtsordnung durchzusetzen und die Interessen der Gesellschaft zu vertreten.

Beispielsatz: Die Anklägerinnen präsentierten überzeugende Beweise vor Gericht.

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