Anlagenrecht


Eine Worttrennung gefunden

An · la · gen · recht

Das Wort An­la­gen­recht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­la­gen­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­la­gen­recht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Anlagenrecht bezeichnet das rechtliche Regelwerk, das die Planung, Genehmigung und den Betrieb von technischen Anlagen, insbesondere von Industrie- und Energiewerken, regelt. Es umfasst Vorschriften aus dem Verwaltungsrecht, dem Umweltrecht und dem Baurecht. Die Fachbegriffe innerhalb des Anlagenrechts beziehen sich oft auf spezifische Genehmigungsverfahren, wie zum Beispiel das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Anlagenrecht bildet somit einen wichtigen Rahmen für den Umgang mit und die Regulierung von industriellen und infrastrukturellen Einrichtungen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit.

Beispielsatz: Das Anlagenrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Infrastrukturprojekten.

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