Anrechnungsverordnung


Eine Worttrennung gefunden

An · rech · nungs · ver · ord · nung

Das Wort An­rech­nungs­ver­ord­nung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­rech­nungs­ver­ord­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­rech­nungs­ver­ord­nung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Anrechnungsverordnung ist eine rechtliche Regelung, die festlegt, wie bestimmte Leistungen, Qualifikationen oder Zeiten auf andere Ansprüche angerechnet werden können. Der Begriff setzt sich aus "Anrechnung", was bedeutet, dass etwas auf etwas anderes angerechnet wird, und "Verordnung", was eine formelle Regelung oder Vorschrift bezeichnet, zusammen. Solche Verordnungen sind häufig in Bildungseinrichtungen oder im Sozialrecht zu finden, um beispielsweise Studienzeiten oder berufliche Qualifikationen in die Berechnung von Ansprüchen einzubeziehen.

Beispielsatz: Die Anrechnungsverordnung regelt die Anrechnung von Studienleistungen auf den Studiengang.

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