Anspruchserhebungsprinzip


Eine Worttrennung gefunden

An · spruchs · er · he · bungs · prin · zip

Das Wort An­spruchs­er­he­bungs­prin­zip besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­spruchs­er­he­bungs­prin­zip trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­spruchs­er­he­bungs­prin­zip" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Anspruchserhebungsprinzip ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht, der sich auf die Regelung bezieht, dass eine Forderung oder ein Anspruch aktiv geltend gemacht werden muss. Es bedeutet, dass der Gläubiger für die Durchsetzung seines Anspruchs die Initiative ergreifen muss, anstatt darauf zu warten, dass der Schuldner freiwillig leistet. In seiner Grundform beschreibt das Prinzip die Voraussetzung, dass der Gläubiger seinen Anspruch erhebt, um rechtliche Schritte einleiten und durchsetzen zu können. Es betont die Bedeutung der Willenserklärung und der aktiven Mitwirkung des Gläubigers im rechtlichen Prozess.

Beispielsatz: Das Anspruchserhebungsprinzip legt fest, dass Ansprüche nur durch eine formelle Erhebung geltend gemacht werden können.

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