Anteilsinhaber


Eine Worttrennung gefunden

An · teils · in · ha · ber

Das Wort An­teils­in­ha­ber besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­teils­in­ha­ber trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­teils­in­ha­ber" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Anteilsinhaber" bezeichnet eine Person oder Institution, die Anteile an einem Unternehmen, einem Fonds oder einer anderen Form von Kapitalanlage besitzt. Anteilsinhaber haben im Rahmen ihrer Beteiligung bestimmte Rechte, wie beispielsweise Stimmrechte auf Hauptversammlungen oder das Recht auf Gewinnausschüttungen. Die Form "Anteilsinhaber" ist ein zusammengesetztes Substantiv, bestehend aus "Anteil" und "Inhaber", und beschreibt somit den Status der Person als Besitzer eines Anteils. Anteilsinhaber sind entscheidend für die Struktur und Finanzierung von Unternehmen, da sie die Eigentumsverhältnisse und das Kapital eines Unternehmens repräsentieren.

Beispielsatz: Der Anteilsinhaber ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen und seine Stimme abzugeben.

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